Buchhalterin

Ina Neundorf

übernimmt für Sie das Buchen Ihrer laufenden Geschäfts­vorfälle, Ihre laufende Lohn­ab­rechnung und das Erstellen von Lohn­steuer­anmeldungen.

Es werden nur Tätigkeiten ausgeübt, die im Rahmen des § 6 Nr.3 und 4 StBerG zulässig sind.

Mitglied im Bundes­verband selbst­ständiger Buch­halter und Bilanz­buch­halter